AGB

allgemeine geschäftsbedingungen

1.1 Die Leistungen von Anna & Jessica (im Folgenden „Grafik-Designerinnen“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen Anna & Jessica und dem Kunden, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2 Entscheidend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB oder sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von den Grafik-Designerinnen schriftlich bestätigt werden.

1.3 Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnisnahme, nicht akzeptiert, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Wir widersprechen den AGB des Kunden ausdrücklich. Eine gesonderte Ablehnung von der AGB des Kunden durch Anna & Jessica ist nicht erforderlich.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen widerspricht; die Bedeutung des Schweigens wird dem Kunden in der Mitteilung explizit erläutert.

1.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Grundlage geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

1.6 Die Angebote von Anna & Jessica sind unverbindlich.

2.1 Die Verwendung der von den Grafik-Designerinnen vorgestellten oder übergebenen Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Schutzstatus, bedarf vorheriger Zustimmung, es sei denn, es wurden schriftlich andere Vereinbarungen getroffen. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder überarbeiteter Form sowie die Nutzung der Ideen, die den Arbeiten und Leistungen zugrunde liegen. Die Zahlung eines Präsentationshonorars bedeutet nicht automatisch die Zustimmung zur Nutzung der Arbeiten und Leistungen.

3.1 Vor Beginn jeder kostenverursachenden Arbeit wird dem Auftraggeber in der Regel ein schriftlicher Kostenvoranschlag unterbreitet, der vom Auftraggeber genehmigt werden muss.

3.2 Anna & Jessica sind berechtigt, die ihnen übertragenen Arbeiten entweder selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3.3 Korrekturen

Im Kostenvoranschlag sind zwei Korrekturphasen für den ausgewählten Entwurf enthalten. Zusätzliche Korrekturen werden nach Aufwand und Absprache separat abgerechnet.

3.4 Anna & Jessica sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsgemäß beteiligt sind, im eigenen Namen oder im Auftrag des Kunden zu erteilen. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

3.5 Aufträge an Werbeträger werden von Anna & Jessica in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erteilt. Für etwaige Mängel in der Leistung der Werbeträger haften die Grafik-Designerinnen nicht.

3.6 Anna & Jessica werden sämtliche Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Eine hundertprozentige Farbverbindlichkeit zum Druckergebnis bei Printprodukten ist technisch nicht erreichbar. Geringfügige Abweichungen von der Originalfarbe bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Mit der mündlichen oder schriftlichen Freigabe bzw. Weiterleitung der Daten an die Druckerei akzeptiert der Auftraggeber die Arbeiten; inhaltliche oder grafische Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.

3.7 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage sind nicht reklamierbar.

3.8 Der Kunde muss nach Vertragsabschluss die vereinbarten Materialien für die Erstellung von Kommunikationsmitteln (Internet oder Druckmedien) vollständig und unverzüglich zur Verfügung stellen. Anna & Jessica behalten sich vor, bei Verzögerungen aufgrund dieses oder ähnlicher Umstände Zwischen- oder Abschlagsrechnungen entsprechend den erbrachten Leistungen zu stellen.

3.9 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass geltende Gesetze, insbesondere Strafrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Fernmeldegesetz und Wettbewerbsrecht, eingehalten werden.

3.10 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

3.11 Protokolle von Besprechungen und E-Mails, die von den Grafik-Designerinnen übermittelt werden, sind verbindlich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.12 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die von Anna & Jessica erstellt  werden, um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben im Eigentum von Anna & Jessica. Eine Herausgabepflicht besteht nicht, und die Grafik-Designerinnen sind nicht verpflichtet, sie aufzubewahren.

4.1 Die Lieferverpflichtung von Anna & Jessica gilt als erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von den Grafik-Designerinnen zur Versendung vorbereitet wurden. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung) trägt der Auftraggeber, unabhängig vom Übermittlungsmedium.

4.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

4.3 Die von Anna & Jessica bereitgestellten Vorlagen und Entwürfe sind hinsichtlich Farbe, Bildgestaltung, Konstruktion oder grafischer Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre Umsetzung schriftlich von ihnen bestätigt wurde.

5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Versandkosten oder andere nachträglich entstehende Abgaben werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5.2 Rechnungen von Anna & Jessica sind 15 Tage nach Erhalt ohne Abzüge fällig.

5.3 Bei größeren oder langfristigen Aufträgen sowie bei der Herstellung von Werbemitteln behalten sich Anna & Jessica das Recht vor, Zwischenabrechnungen oder Vorausrechnungen zu erstellen.

5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behalten Anna & Jessica das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen. Rechte an den Leistungen von Anna & Jessica, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

6.1 Anna & Jessica übertragen dem Auftraggeber nach Ausgleich aller auf den Auftrag bezogenen Rechnungen sämtliche für die Nutzung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang oder im Umfang, der sich aus den erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt.

6.2 Bei Inanspruchnahme Dritter zur Erfüllung des Vertrags bedarf es deren Nutzungsrechte. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere Bearbeitung, bedarf der Zustimmung des beauftragten Dritten, dessen zusätzliche Kosten vom Auftraggeber zu tragen sind.

Anna & Jessica behandeln alle ihnen bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers sowie interne Informationen streng vertraulich.

8.1 Der Auftraggeber hat die von Anna & Jessica gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt und in jedem Fall vor einer Weiterverarbeitung zu überprüfen. Unterlässt er dies oder meldet er Mängel nicht umgehend nach deren Entdeckung, erlöschen seine Ansprüche.

8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht Anna & Jessica das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu.

8.3 Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern Anna & Jessica, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

8.4 Jegliche Haftung der Grafik-Designerinnen für Ansprüche, die aufgrund ihrer erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, ist ausgeschlossen, sofern Anna & Jessica ihrer Hinweispflicht nachgekommen sind oder eine solche nicht erkennbar war. Anna & Jessica haften insbesondere nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde stellt Anna & Jessica in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.

8.5 Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller an Anna & Jessica übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Anna & Jessica von sämtlichen Ersatzansprüchen frei.

8.6 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Anna & Jessica erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen.

8.7 Der Auftraggeber stellt Anna & Jessica von Ansprüchen Dritter frei, wenn sie auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt haben, obwohl sie Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt haben.

9.1 Im Rahmen des Auftrags steht Anna & Jessica Gestaltungsfreiheit zu. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

9.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der Vergütungsanspruch von Anna & Jessica für bereits begonnene Arbeiten bleibt davon unberührt.

10.1 Der Vertrag sowie sämtliche daraus resultierenden wechselseitigen Rechte und Pflichten und Ansprüche zwischen Anna & Jessica und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Anna & Jessica. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Arbeiten dem gewählten Transportunternehmen übergeben wurden.

11.2 Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Anna & Jessica und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Anna & Jessica vereinbart. Ungeachtet dessen ist Anna & Jessica berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.